Meincke Bienmüller ist seit über 20 Jahren auf die anwaltliche Beratung und Vertretung im Immobilienrecht und im Vergaberecht spezialisiert. Klaus Bienmüller ist auch als Notar tätig.
Im Bereich des Immobilienrechts beraten wir anwaltlich insbesondere im gewerblichen Mietrecht, im öffentlichen und privaten Baurecht, im Architektenrecht und bei Grundstückstransaktionen. Meincke Bienmüller wird im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien seit Jahren als renommierte Kanzlei genannt.
Corona-Krise: Unsere Beratung zum gewerblichen Mietrecht
Das Corona-Virus SARS-CoV-2 hat zu einer ungeahnten weltweiten Krise geführt. Die sich daraus ergebenen Auswirkungen und Herausforderungen sind vielfältig. Wir beobachten hierzu ständig die Lage, um auf neue Entwicklungen in den von uns betreuten Rechtsgebieten reagieren zu können. Für das gewerbliche Mietrecht ergeben sich derzeit vor allem folgende Fragestellungen und Themen:
Auswirkungen der "Corona-Pandemie" auf die Mietzahlungspflicht in den Gewerbemietverträgen
Beschränkung des Kündigungsrechts des Gewerberaum-Vermieters sofern der Mietrückstand auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Vermieter/Mieter von Gewerbemietflächen sind und (miet-) rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise haben.