Immobilienrecht

Gewerbliches Mietrecht

Meincke Bienmüller berät Vermieter und Mieter von Geschäftsräumen. Wir begleiten unsere Mandanten von der Vertragsanbahnung (Letter of Intent, Mietvorvertrag etc.) über konkrete Vertragsverhandlungen bis hin zum Abschluss ihres Gewerbemietvertrages, Pachtvertrages und beim Abschluss von Nachträgen hierzu. Wir entwerfen objektspezifische Gewerbemietverträge für Büroflächen, Einzelhandel, Pflegeheime, Schulgebäude, Arztpraxen, Industrie- und sonstige Gewerbeflächen oder passen Gewerbemietverträge an die Bedürfnisse unserer Mandanten an. Unsere Tätigkeit umfasst die Vermietung vom Reißbrett sowie die Vermietung von Bestandsimmobilien. Zudem verfügt Meincke Bienmüller über langjährige Erfahrung bei der Gestaltung von Hotelpachtverträgen und Hotelmanagementverträgen. 

Ein Gewerbemietvertrag regelt für viele Jahre, mitunter für Jahrzehnte, die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern. Die Qualität eines Vertrages im Allgemeinen und eines Gewerbemietvertrages im Besonderen zeigt sich oft erst in der Krise. Das Ziel von Meincke Bienmüller bei der Beratung unserer Mandanten und insbesondere bei der Gestaltung ihres Gewerbemietvertrages ist es, Krisen vorausschauend zu vermeiden und die Positionen unserer Mandanten bei den klassischen Konfliktthemen zu stärken. Zeichnet sich in den Vertragsverhandlungen ab, dass dies nicht möglich ist, raten wir unseren Mandanten vom Abschluss eines (für sie ungünstigen) Gewerbemietvertrages ab. 

Die Gewerbemietverträge und Pachtverträge, an denen wir mitwirken, weisen regelmäßig Vertragswerte im ein- oder zweistelligen Millionenbereich auf. Unser Ziel ist es, die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal in dem abzuschließenden Gewerbemietvertrag abzubilden; nicht selten gelingt es uns, durch kleine Änderungen am Vertragsmuster bzw. am bestehenden Gewerbemietvertrag für Vermieter den Ertragswert des Objektes zu verbessern oder für Mieter Kosten einzusparen bzw. kalkulierbarer zu machen. Egal ob wir Vermieter oder Mieter beim Abschluss eines Gewerbemietvertrages beraten, achten wir darauf, dass neben den Vereinbarungen zu den Nebenkosten, zur Instandhaltung und Instandsetzung vor allem die jeweilige Wertsicherungsklausel den wirtschaftlichen Interessen des Mandanten gerecht wird. Je nach Wunsch unserer Mandanten halten wir uns bei Verhandlungen über einen Gewerbemietvertrag im Hintergrund oder führen direkt die Verhandlungen mit der anderen Vertragspartei. 

Darüber hinaus berät Meincke Bienmüller regelmäßig Vermieter und Mieter bei der Bestellung von Mieterdienstbarkeiten und anderen Sicherungsmitteln (z. B. notarielle Vollstreckungsunterwerfungen).

Schließlich vertreten und beraten wir insbesondere Vermieter bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in laufenden Mietverhältnissen. Meincke Bienmüller hat langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den professionellen Beratern von Vermietern – insbesondere mit Asset- und Property-Managern – sowie beim außergerichtlichen Konfliktmanagement. Regelmäßig beraten wir Vermieter auch zu Mieterinsolvenzen und bei Fragen des Betriebs- und Nebenkostenrechts. Bei der Beratung gewerblicher Mieter steht die Wirksamkeitskontrolle einzelner Vertragsbestimmungen in Gewerbemietverträgen und – soweit gewünscht – das Recht zur vorzeitigen Kündigung in unserem Fokus. Schließlich beraten wir unsere Mandanten auch bei der Beendigung von Gewerbemietverträgen und bei Rechtsfragen im Rahmen der Abwicklung von beendeten Mietverhältnissen. 

Meincke Bienmüller führt sehr erfolgreich Prozesse, gerade auch im gewerblichen Mietrecht. Dies liegt einerseits an unserer jahrelangen Prozesserfahrung. Anderseits aber auch daran, dass wir von aussichtlosen Prozessen abraten bzw. schwierige Fälle möglichst außergerichtlich vergleichen. Besonders erfolgreich sind wir dabei bei der Durchsetzung aber auch bei der Abwehr von Räumungsklagen.


Kontakt

Meincke Bienmüller
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