Meincke Bienmüller berät Käufer und Verkäufer bei Immobilientransaktionen. Dabei sind wir sowohl mit Einzelverkäufen, als auch mit umfangreichen Portfoliogeschäften und Sale- und Leaseback-Verträgen vertraut.
In den letzten Jahren haben wir Immobilientransaktionen mit einem Gesamtwert von über 150 Mio. Euro für in- und ausländische Investoren begleitet. Selbstverständlich sind wir auch im Vorfeld der Transaktionen (Letter of Intent, Due Diligence etc.) und bei der Finanzierung von Transaktionen tätig. Für einzelne Teilbereiche (z. B. Legal Due Diligence) bietet Meincke Bienmüller Vergütungspauschalen an.
Bei der Due Diligence für Käufer legen wir regelmäßig auftragsgemäß das Hauptaugenmerk auf die Prüfung von Gewerbemietverträgen. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform prüfen wir sämtliche für den Cashflow wichtigen Vertragsbestimmungen in den zu übernehmenden Gewerbemietverträgen – insbesondere die Wertsicherungsklauseln sowie die Regelungen zu den Betriebs- und Nebenkosten und zur Instandhaltung und Instandsetzung. Weitere Bestandteile unserer Prüfung und unseres Due Diligence-Reports sind die rechtliche Grundstücksituation (Grundbuch / Kataster), die rechtliche Sicherung der Erschließung (Grunddienstbarkeiten und Baulasten), Altlasten, das öffentliche Baurecht (Baugenehmigungen, Bauleitplanungen, Sanierungsgebiet), FM- und sonstige Verträge.
Zudem beraten wir unsere Mandanten seit über zehn Jahren erfolgreich bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen.
Meincke Bienmüller
Rechtsanwälte PartmbB
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