Im Rahmen der Projektentwicklung stellen sich komplexe rechtliche Fragen aus dem gesamten Immobilienwirtschaftsrecht:
Dabei können Sie auf unsere Erfahrung bei der Entwicklung von Einkaufszentren, Bürohäusern, Privatschulen, Wohnanlagen und Pflegeheimen zurückgreifen. Den Schwerpunkt unserer rechtlichen Beratung legen wir auf die Gestaltung der in den einzelnen Projektphasen erforderlichen Verträge. Daneben sehen wir unsere Aufgabe aber auch darin, unsere Mandanten bei den Vertragsverhandlungen taktisch zu beraten, um das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen.
Die Vergütungsvereinbarungen von Meincke Bienmüller berücksichtigen im Bereich der Projektentwicklung, dass nicht jedes geplante Projekt auch realisiert wird. Daher bieten wir an, das Akquisitionsrisiko durch verminderte Stundensätze in der Akquisitionsphase teilweise mitzutragen.
Meincke Bienmüller
Rechtsanwälte PartmbB
Voßstraße 20
10117 Berlin
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