Immobilienrecht

Projektentwicklung

Im Rahmen der Projektentwicklung stellen sich komplexe rechtliche Fragen aus dem gesamten Immobilienwirtschaftsrecht: 

  • Von der Gründung der Projektgesellschaft, der kostengünstigen Sicherung der Projektgrundstücke und dem späteren Grundstückskaufvertrag,
  • über die Projektfinanzierung, den Abschluss von Nachbarvereinbarungen und städtebaulichen Verträgen sowie Bau- und Architektenverträgen,
  • bis hin zur Vermietung, Verwaltung (Asset-, Facility- und Property-Management) und Veräußerung der Immobilie oder der Projektgesellschaft berät Meincke Bienmüller Projektentwicklungen in ganz Deutschland. 

Dabei können Sie auf unsere Erfahrung bei der Entwicklung von Einkaufszentren, Bürohäusern, Privatschulen, Wohnanlagen und Pflegeheimen zurückgreifen. Den Schwerpunkt unserer rechtlichen Beratung legen wir auf die Gestaltung der in den einzelnen Projektphasen erforderlichen Verträge. Daneben sehen wir unsere Aufgabe aber auch darin, unsere Mandanten bei den Vertragsverhandlungen taktisch zu beraten, um das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen.

Die Vergütungsvereinbarungen von Meincke Bienmüller berücksichtigen im Bereich der Projektentwicklung, dass nicht jedes geplante Projekt auch realisiert wird. Daher bieten wir an, das Akquisitionsrisiko durch verminderte Stundensätze in der Akquisitionsphase teilweise mitzutragen.


Kontakt

Meincke Bienmüller
Rechtsanwälte PartmbB

Voßstraße 20
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Telefon +49 (0)30 8870490
Telefax +49 (0)30 88704919

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