Im Vergaberecht beraten wir öffentliche Auftraggeber und Bieter bei allen vergaberechtlichen Fragen.
Öffentliche Auftraggeber beraten wir bei der Gestaltung von nationalen oder europaweiten Ausschreibungen. Wir klären grundsätzliche Fragen zur Anwendung der VgV, der UVgO und der VOB/A, unterstützen Auftraggeber bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und beraten im weiteren Vergabeverfahren, z. B. bei Nachfragen und Rügen der Bieter.
Zu unseren Mandanten auf Seiten der Auftraggeber gehören unter anderem Bundesministerien, verschiedene Tochtergesellschaften des Landes Berlin sowie Sektorenauftraggeber im Bereich Verkehr. Außerdem beraten wir bundesweit Museen bei den erforderlichen Ausschreibungen, z. B. für die Ausstellungsgestaltung. Schließlich bieten wir umfassende vergaberechtliche Beratung für Empfänger von Fördermitteln, die mit dem Vergaberecht in der Regel nicht so vertraut sind.
Unternehmen beraten wir bei allen Fragen zur Ausschreibung und den Vergabeunterlagen. Wir unterstützen Bieter bei Nachfragen an die Vergabestelle, bei der optimalen Formulierung des Teilnahmeantrages oder des Angebotes und gegebenenfalls bei Rügen.
Schließlich vertreten wir Auftraggeber und Bieter erfolgreich in Nachprüfungsverfahren.
Inhaltlich liegt der Schwerpunkt unserer Beratung bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, insbesondere der Vergabe von Architekten- und Ingenieurverträgen und IT-Verträgen.
Besondere Expertise hat unsere Kanzlei darüber hinaus im Bereich der nachhaltigen Beschaffung.
Unsere Kanzlei wurde 2022 von der Zeitschrift WirtschaftsWoche als "Top-Kanzlei" für Vergaberecht ausgezeichnet.
Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Christina Meincke
Fachanwältin für Vergaberecht
Beratung von Auftraggebern:
Beratung von Bietern:
Meincke Bienmüller
Rechtsanwälte PartmbB
Voßstraße 20
10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 8870490
Telefax +49 (0)30 88704919