Rechtsanwältin Nüßgen-Ortlep berät im Vergaberecht öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in allen Phasen des Vergabeverfahrens. Sie unterstützt die Mandanten die geeignete Vergabeart auszuwählen und die Vergabeunterlagen zu erstellen und dabei insbesondere Zuschlagskriterien und Vertragsbedingungen zu formulieren. Außerdem vertritt sie die Mandanten während des Vergabeverfahrens.
Zudem ist Rechtsanwältin Nüßgen-Ortlep im Bau- und Architektenrecht tätig. Sie berät und vertritt private Bauherren, Unternehmen und Architekten in allen rechtlichen Fragen rund um die Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind unter anderem die Vertragsgestaltung und -prüfung (BGB- und VOB-Verträge), die Begleitung während der Bauphase, sowie Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderungen, die Beratung zu Honorarfragen (HOAI), sowie zu den vertraglichen Pflichten in allen Planungs- und Leistungsphasen.
Schließlich betreut Rechtsanwältin Nüßgen-Ortlep nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des gewerblichen Mietrechts. Ihre Schwerpunkte sind die Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen und Nachträgen. Außerdem unterstützt sie unsere Mandanten bei der Beendigung von Mietverhältnissen durch das Aufsetzen interessengerechter Aufhebungsverträge oder durch Kündigung.
Meincke Bienmüller
Rechtsanwälte PartmbB
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